Sprachaufenthalte : Erwachsene : Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von ESL–Sprachaufenthalte an. Die Anmeldung kann schriftlich/per Fax (Anmeldeformular), telefonisch/mündlich oder auf unserer Website erfolgen. Nach Eingang Ihrer Anmeldung bestätigen wir innerhalb von 7 Arbeitstagen (10 ausserhalb der Schweiz) Ihren Aufenthalt. Sollten die gewünschten Sprachkurse bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie umgehend und schlagen Ihnen eine Alternative vor. Bei späterer Anmeldung, d. h. ab 2 Wochen vor Kursbeginn, werden Expressgebühren von CHF 50.–/EUR 30.– verrechnet. Der für Ihren Aufenthalt zu bezahlende Betrag in ausländischer Währung wird am Tag der Rechnungsstellung in Schweizer Franken bzw. Euro umgerechnet (ungefähr 5 Wochen vor Ihrer Abreise).

2. Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung von CHF 500.–/EUR 300.– ist bei Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Der Restbetrag wird spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn, wird der gesamte Rechnungsbetrag bei Eingang der Rechnung fällig. Die Flugkosten müssen unmittelbar nach Bestätigung des Fluges beglichen werden. Der Betrag muss vor Kursbeginn vollständig an uns überwiesen sein. Werden die Anzahlung und/oder der Restbetrag nicht an uns überwiesen, kann ESL–Sprachaufenthalte Ihre Buchung annullieren (gemäss den Rücktrittsbestimmungen unter Punkt 4). Ihre Unterlagen werden Ihnen nach Eingang der gesamten Zahlung zugestellt (ca.10 Tage vor Kursbeginn).

3. Umbuchung

Vor der Abreise
Für jede Reservierungsänderung vor Ihrer Abreise stellen wir eine Gebühr von min. CHF 50.–/EUR 30.– und max. CHF 150.–/EUR 100.– in Rechnung. Einen Wechsel der Schule betrachten wir als Buchungsannullierung gemäss den unter Punkt 4 aufgeführten Bedingungen.

Nach der Abreise
Änderungen Ihres ursprünglichen Arrangements während des Kurses werden nicht von uns bearbeitet. Wenden Sie sich direkt an die Schule, wenn Sie diese vorzeitig verlassen, eine andere Unterkunft oder sonst irgendeine Änderung wünschen. Steht die Änderung im Zusammenhang mit einer Reklamation, beachten Sie bitte Punkt 11.

Flugreisen
Bei Annullierung/Stornierung des Flugarrangements werden Ihnen die Annullationskosten des Reiseunternehmens in voller Höhe in Rechnung gestellt; es sei denn, Sie haben eine Versicherung die einen Teil der Annullierungskosten deckt (siehe Punkt 5)

Unterkunft
Appartements/Studios/Hotelzimmer unterliegen den Stornierungsbestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers vor Ort und die Kosten sind in der Regel um einiges höher als bei der Gastfamilienunterkunft. Genaue Stornierungsbestimmungen auf Anfrage.

4. Annullationen

Sprachaufenthalte
a) Annullierungen/Stornierungen müssen uns per Einschreibebrief gemeldet werden. Erfolgt die Annullierung/Stornierung 30 Tage vor Kursbeginn oder früher, werden Ihnen CHF 500.–/EUR 300.– in Rechnung gestellt.
b) Erfolgt die Annullierung/Stornierung weniger als 30 Tage vor Kursbeginn, so entstehen zusätzlich zu Punkt 4a folgende Annullierungs-/Stornierungskosten in Prozent des gesamten Arrangementpreises:
29 bis 15 Tage vor Kursbeginn        20%
14 bis 8 Tage vor Kursbeginn        40%
7 bis 1 Tag(e) vor Kursbeginn        80%
Ab dem ersten Kurstag sowie im Falle eines vorzeitigen Kursabbruchs werden keine Rückerstattungen geleistet.

Flugreisen
Bei Annullierung/Stornierung des Flugarrangements werden Ihnen die Annullierungskosten des Reiseunternehmen in voller Höhe in Rechnung gestellt.

5. Versicherungen

Annullierungskosten Assistance  
Eine Reiseversicherung mit Annullierungskosten und Assistanceschutz (CHF 75.-/EUR 45.-) kann bei uns zusammen mit der Anmeldung abgeschlossen werden. Unser Partner für den Versicherungsschutz ist die ELVIA Reiseversicherungen. Bei plötzlicher Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Todesfall einer nahe stehenden Person, Arbeitsverlust, Arbeitsanstellung, Diebstahl des Reisepasses, etc.) vor der Abreise, sind Sie mit dieser Versicherung gegen die Annullierungskosten abgesichert. Diese Versicherung deckt in den ersten 3 Monaten Ihres Aufenthaltes auch die Assistance-Leistungen (frühzeitige Rückreise, Transporte ins Spital, Repatriierung, usw.).  Falls der Aufenthalt länger als 3 Monate dauert, ist es möglich den Assistance Versicherungsschutz zu verlängern (CHF 10.50.-/EUR 6.30 pro Monat). Mit dem Entscheid für diese Versicherung bei Ihrer Anmeldung erklären Sie sich für die Versicherungsbedingungen von ELVIA einverstanden. Vertragsgemässe Bestimmungen sind auf Anfrage erhältlich oder auf unserer Internetseite abrufbar.

Jährliche Annullierungskosten Assistance
Für einen Langzeitaufenthalt, ab 6 Monaten, raten wir zum Abschluss einer Jahresversicherung (CHF 77.-/EUR 46.- falls der Teilnehmer beim Tag der Anmeldung jünger als 26 Jahre ist oder CHF 105.-/EUR 63.- ab 26 Jahren).  Falls Sie schon über eine Reiseversicherung verfügen, lassen Sie es uns bei Ihrer Reservation wissen. Falls Sie es auf dem Anmeldeformular vermerken, erhalten Sie zur Information ein Prospekt über die Reiseversicherung ELVIA. Diese Versicherung ist ab dem Anmeldedatum gültig. Die Versicherung verlängert sich nach deren Ablauf stillschweigend um ein weiteres Jahr. Der Versicherungsnehmer kann die Jahresversicherung, unter Berücksichtigung einer Frist von 3 Monaten vor Versicherungsablauf, schriftlich kündigen.

Prüfungsmisserfolgsversicherung
Wenn Sie eine Prüfung bestehen müssen, deren Ergebnis Ihre Abreise negativ beeinflussen könnte, können Sie gratis unsere Prüfungsmisserfolgsversicherung unterzeichnen. Wir fordern von Ihnen gegebenenfalls ein offizielles Dokument als Beweis für die oben erwähnte Situation. Das Geld wird Ihnen vollständig zurückerstattet. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Flugticket einen separaten Bestandteil bildet und nicht Teil dieser Annullierungs-/Stornierungsversicherung ist. Diese Versicherung gilt bis 10 Tage vor der Abreise.

Kranken- und Unfallversicherung
Sie sollten gegen Krankheits- und Unfallrisiken im Ausland versichert sein. Sie werden gebeten, Ihrer Krankenkasse Ihre Abreise ins Ausland mitzuteilen.

6. Bedingungen der Einreise ins Bestimmungsland

Alle Bedingungen im Zusammenhang mit Ihrer Reise (Visum, gültige Versicherungen, Zollformalitäten usw.) gehen zu Ihren Lasten. Wir stellen Ihnen die Informationen zur Verfügung, die wir von den jeweiligen Botschaften erhalten, und helfen Ihnen beim Visumsantrag. Die Einreisebedingungen sind für Schweizer und EU Bürger oft verschieden. Falls Ihnen die Einreise in ein Land aus Gründen verweigert wird, die ausserhalb der Kontrolle von ESL–Sprachaufenthalte liegen, wird Ihr Aufenthalt gemäss den Bedingungen unter Punkt 4 storniert.

7. Vorbehalte des Organisators

Wir und unsere Partnerschule behalten uns das Recht vor, eine Anmeldung abzulehnen oder einen Kursteilnehmer/eine Kursteilnehmerin ohne Rückerstattung von der Schule zu weisen, falls wir der Ansicht sind, sein/ihr Verhalten verhindert einen geordneten Unterricht. Alle damit zusammenhängenden Kosten -inkl. der Rückreise- gehen zu Lasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. deren Erziehungsberechtigten. Die Kursteilnehmer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter haften für Schäden oder Verluste, die während des Kursaufenthaltes verursacht werden.

8. Verantwortlichkeit des Organisators

ESL–Sprachaufenthalte kann für die Unmöglichkeit ursprünglich vorgesehener Leistungen bei Ausfall der Dienstleistungserbringer, bei Konflikten oder schweren Unruhen, die nicht in ihrer Macht liegen, nicht haftbar gemacht werden. ESL–Sprachaufenthalte kann nicht verantwortlich gemacht werden bei Verlusten oder Schäden von Personen oder Gütern, aus welchem Grund auch immer. ESL–Sprachaufenthalte ist als Vermittlerin von Sprachaufenthalten verantwortlich für die Korrektheit des vorliegenden Katalogs, die Genauigkeit seines Inhalts, die gewissenhafte Auswahl der Organisatoren und die Weiterleitung der Reisedokumente an die Verkaufsstelle/Kunden. ESL–Sprachaufenthalte kann in keinem Fall verantwortlich gemacht werden bei einem Unfall am Aufenthaltsort oder während der Reise. Die Haftung liegt ausschliesslich beim Dienstleistungserbringer (Schule, Fluggesellschaft, usw.). ESL–Sprachaufenthalte übernimmt keine Verantwortung für Abfindungsanfragen, die die Flugarrangements betreffen. Der Flugpassagier ist informiert, dass ESL keine Flugreisen organisiert sondern lediglich als Vermittler fungiert. Daher verweisen wir Sie diesbezüglich an die Allgemeinen Bedingungen des Reiseunternehmens, mit dem wir kooperieren. ESL-Sprachaufenthalte kann nicht haftbar gemacht werden für eventuelle Änderungen des Programms (Kurs, Unterricht, Unterkunftsdetails, usw.) zu welchen sich seine Partnerschulen notgedrungen fühlt. ESL-Sprachaufenthalte behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen beim Inhalt des Katalogs und bei den ausgewählten Dienstleistungserbringern vorzunehmen.

9. Kursabsage

Der Organisator kann Kurse absagen, und zwar in Fällen höherer Gewalt, auf Anweisung der Behörden, bei Streiks, politischen Unruhen oder aus anderen zwingenden Gründen. Er erstattet die gesamten Kurskosten zurück, kann jedoch für teilweise geleistete Dienstleistungen eine Entschädigung einbehalten.

11. Preisänderungen

ESL–Sprachaufenthalte behält sich das Recht vor, im Falle von unvorhersehbaren Änderungen wie Währungsschwankungen, Erhöhung der Transportkosten, Einführung oder Erhöhung staatlicher Steuern oder Gebühren wie Flughafentaxen oder Mehrwertsteuer die Preise anzupassen. Übersteigt die Erhöhung 10% der von ESL–Sprachaufenthalte bestätigten Pauschale, haben Sie das Recht, den Vertrag mit ESL–Sprachaufenthalte ohne Kostenfolge aufzukündigen, und zwar per Einschreibebrief innerhalb von 10 Tagen nach der Ankündigung entsprechender Preiserhöhungen.

12. Reklamationen

Reklamationen sind direkt an die Schule zu richten, und zwar während des Kursaufenthaltes. Sollte Ihre Intervention bei der Schule nichts bewirken, nehmen Sie Kontakt mit ESL–Sprachaufenthalte auf. Falls das Problem nicht an Ort und Stelle gelöst werden kann, können Sie von der Schule einen schriftlichen Bericht verlangen und uns diesen zusammen mit Ihrer Beschwerde bis spätestens 30 Tage nach Ende des Sprachkurses zustellen. Spätere Beschwerden sind unzulässig.

13. Kursmaterial

Das Kursmaterial ist nicht unbedingt im Preis des Aufenthalts inbegriffen. In diesem Fall muss es vor Ort bezahlt werden. Das Kursmaterial variiert je nach Sprachniveau (Aufenthaltsdauer), je nach gewähltem Programm (spezifischer Kurs, Prüfungsvorbereitung), oder im Zusammenhang mit den einzelnen Bedürfnissen des Schülers (Nachhilfe, Privatunterricht). Zur Information, der Preis des Kursmaterials variiert zwischen CHF 30.00/EUR 20.00 und CHF 150.00/EUR 100.00.

14. Abänderungen bezüglich der Kurse

Je nach Teilnehmerzahl, Sprachniveau der Studierenden oder Jahreszeit sehen sich unsere Partnerschulen manchmal gezwungen, die vorgesehenen Gruppenkurse durch Privatlektionen (mit weniger Lektionen) zu ersetzen. Solche Änderungen geben kein Recht auf eine Rückerstattung.

15. Werbematerial

ESL-Sprachaufenthalte behält sich das Recht vor, mit Einverständnis des Teilnehmenden, die bei den Partnerschulen oder im Rahmen eines Sprachaufenthaltes aufgenommenen Bilder und Fotografien für Werbezwecke aufzubewahren und/oder zu benutzen. ESL gewährleistet absolute Vertraulichkeit und Diskretion, zum Schutz der Rechte und des Wohlergehen seiner Kunden, gemäss der geltenden Rechtslage.

16. Tiefpreisgarantie

Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach Bezahlung Ihrer Rechnung genau das gleiche Programm mit den gleichen Dienstleistungen für die gleichen Daten (identische Unterkunft & Schule) in einem offiziellen Katalog einer anderen Sprachaufenthaltsorganisation in der Schweiz bzw. Deutschland mit einer Preisangabe (in der Währung des betreffenden Landes) finden, die unter dem bei ESL–Sprachaufenthalte bezahlten Preis liegt, verpflichten wir uns, Ihnen die Differenz zurückzuerstatten. Ausgeschlossen von dieser Garantie sind Sonderangebote und persönliche Angebote von anderen Sprachaufenthaltsorganisationen sowie die folgenden Leistungen: Flugtickets, Versicherungen, Hotels, usw.

17. Verantwortliche Organisatoren

Die Organisationen unserer jeweiligen Partnerschulen.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Montreux. Für alle Beziehungen zwischen Ihnen und der ESL–Sprachaufenthalte gilt Schweizer Recht.